Kleines Passivhaus 1x1

Definierte Qualitätskriterien   Durch diese im Gebäudesektor bis jetzt einmalige international gültige Definition eines Baustandards erhält der Endkunde eine wesentlich höhere Sicherheit, damit die geforderte und erwünschte erhöhte Behaglichkeit auch tatsächlich erzielt wird.


   
Heizwärmebedarf      (HWB) max. 15 kWh/m²a Der Heizwärmebedarf (HWB), auch Energiekennzahl (EKZ) genannt, darf 15 kWh/m²a berechnet nach PHPP (Passivhaus Projektierungs- Paket) nicht überschreiten. Dies entspricht in etwa maximal 10 kWh/m²a berechnet nach der nationalen Berechnungsmethode OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik – Richtlinie 6), kann aber bei ungünstigen Rahmenbedingungen auch einen HWB von max. 8 kWh/m²a berechnet nach OIB erfordern.
     
Heizlast max. 10 W/m² Soll eine Beheizbarkeit rein über die Komfortlüftung gewährleisten werden, ist auch die Heizlast mit 10 W/m² begrenzt.
     
Endenergiebedarf       (EEB) max. 42 kWh/m²a Der Endenergiebedarf berücksichtigt neben dem Heizwärmebedarf auch den Warmwasserbedarf, den Hilfsstrom, Lüfterstrom und den Haushaltsstrom. In Summe darf der Endenergiebedarf max. 42 kWh/m²a berechnet nach PHPP (Passivhaus Projektierungs- Paket) für ein Passivhaus betragen.
     
Primärenergiebedarf (PEB) max. 120 kWh/m²a

Um auch eine umweltfreundliche Abdeckung des Energieverbrauches (inkl. Haushaltsstrom der alleine die Hälfte des Gesamtbedarfs verursacht) sicherzustellen ist der maximale Primärenergieverbrauch auf 120 kWh/m²a festgesetzt. Damit wird auch auf die Schonung der Energieressourcen Wert gelegt. Der Primärenergiebedarf wird für Passivhäuser mittels des Primärenergiekennwerts nach PHPP gerechnet.

 

Erläuterung desPrimärenergiekennwert PHPP

Der PrimärenergiekennwertPHPP beschreibt den gesamten Energiebedarf für den Betrieb von Gebäuden und hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Energienachfrage (Nutzenergie)
  • Effizienz der eingesetzten technischen Systeme
  • Primärenergiefaktor (Konversationsfaktor) der eingesetzten Energieträger (Berücksichtigung vorgelagerter Prozessketten wie Stromerzeugung im Kraftwerk)

 

Der PrimärenergiekennwertPHPP berücksichtigt den Bedarf für folgende Energieanwendungen:

  • Heizung
  • Warmwasserbereitung
  • Hilfsstrombedarf der Wärmeversorgungs-, Solar und Lüftungssysteme
  • Haushaltsstrom
  • (Kühlung und Entfeuchtung ggf. in Bürobauten und in anderen Klimazonen)

 

Die Bilanzierungsgrenze weicht damit von der Bilanzierungsgrenze bei Verwendung der OIB Richtlinie 6 ab. In dieser wird der Haushaltsstrombedarf nicht berücksichtigt.

Bei Wahl der Nachweismethode PHPP wird der Primärenergiekennwert mit den Primärenergiefaktoren aus PHPP berechnet. Diese Faktoren weichen von den Faktoren der EN 15603 ab, die in dieser Version des Kriterienkataloges bei Nachweis in Anlehnung an OIB Richtlinie 6 verwendet werden.

     
Gebäudedrucktest          n50 -Wert max. 0,6 h-1 Die Gebäudehülle ist Luft- und Winddicht auszuführen. Die Einhaltung dieses Kriteriums wird mittels Gebäudedrucktest (auch Blower Door Test genannt) überprüft und darf einen n50 -Wert von 0,6 h-1 nicht übersteigen.
     

Spezifische Richtwerte einzelner Bauteile und Komponenten

 

Um diese Gesamtziele zu erreichen gibt es spezifische Richtwerte die einzelne Bauteile oder Komponenten erfüllen müssen. Zu solchen Richtwerten zählen:

  • U-Werte aller Bauteile bei großvolumigen Objekten ≤ 0,15 W/m²K, bei Einfamilienhäusern ≤ 0,10 W/m²K
  • Verglasung mit Ug-Werten ≤ 0,7 W/m²K und einem g-Wert ≥ 50%
  • Fensterrahmen inkl. Verglasung mit einem Uw-Wert ≤ 0,8 W/m²K nach DIN EN 10077
  • Wärmebrückenfreie Ausführung bezogen auf das Außenmaß
  • Durchgängigkeit der luftdichten Ebene
  • Durchgängigkeit der winddichten Ebene
  • Komfortlüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung ≥ 75% (nach PHI Zertifikat) bei niedrigem Stromverbrauch (≤ 0,4 Wh/m³)
  • Schallpegelbelastung durch Lüftungsanlage muss sehr gering sein (< 25 dBa)
  • Niedrigste Wärmeverluste bei der Brauchwasserbereitung und -verteilung
  • Hocheffiziente Stromspargeräte für den Haushalt
  • Berechnung mit dem PHPP (Passivhaus Projektierungs- Paket) gemäß Passivhaus Institut Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist
Allerdings genügt es nicht bloß einzelne Komponenten zu kombinieren. Essentiell ist das Funktionieren des Gesamtkonzeptes.
   

 

PHI zertifizierte Passivhaus-Komponenten

Um sicher zu gehen, dass die einzelnen Komponenten auch tatsächlich für das Passivhaus geeignet sind, empfehlen wir nach Möglichkeit nur auf PHI zertifizierte Passivhaus-Komponenten zurück zu greifen. Eine Liste aller aktuell verfügbaren Komponenten findet man unter www.passiv.de

 

Wozu zertifizierte Produkte?

 

Das Passivhaus zeichnet sich durch hochwertige Komponenten aus: Superdämmende Fensterrahmen, hocheffiziente Lüftungsgeräte, wärmebrückenfreie Anschlussdetails, Verglasungen, die solare Nettogewinne ermöglichen, ...

Der Planer kann die Energieeffizienz von Bauteilen und die anzusetzenden Kennwerte jedoch oft nur schwer beurteilen: Verfügbare Kennwerte aus der Normung sind vielfach unrealistisch oder nicht ausreichend genau; eine verlässliche Projektierung ist allein mit den Herstellerangaben häufig nicht möglich.

Das Passivhaus Institut als unabhängige Stelle prüft und zertifiziert Produkte im Hinblick auf ihre Eignung für den Einsatz in Passivhäusern. Produkte, die das Zertifikat "Passivhaus geeignete Komponente" tragen, sind nach einheitlichen Kriterien geprüft, bezüglich ihrer Kennwerte vergleichbar und von exzellenter energetischer Qualität. Ihre Verwendung erleichtert dem Planer seine Aufgabe erheblich und trägt wesentlich dazu bei, die einwandfreie Funktion des entstehenden Passivhauses zu gewährleisten. Mittlerweile sind bereits weltweit PHI zertifizierte Passivhaus Komponenten erhältlich.

   

 

Zertifikates “Qualitätsgeprüftes Passivhaus” 

Um auf Nummer sicher gehen zu können, empfehlen wir ihr Passivhaus von externen Fachprüfern gemäß Passivhaus Institut Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist zertifizieren zu lassen. Folgende Firmen und Institute sind in Österreich befugt ein Passivhauszertifikat auszustellen:

   

 

Zertifikat           „klima:aktiv haus gold“  

Neben der Voraussetzung des Zertifikates “Qualitätsgeprüftes Passivhaus” müssen für das Zertifikat „klima:aktiv haus gold“ auch noch verschiedene andere ökologische Kriterien unter vier Bewertungsrubriken erfüllt werden. http://www.klimaaktiv.at/article/articleview/75401/1/27218

 

  • Planung und Ausführung (Infrastruktur, Barrierefreiheit, Wärmebrückenvermeidung, Luftdichtheit)

  • Energie und Versorgung (Nutz, End- und Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen, Wasserbedarf)
  • Baustoffe und Konstruktion (Vermeidung problematischer Baustoffe, ökologisch optimierte Baustoffe, ökologische optimierte Gebäudeherstellung)
  • Raumluftqualität und Komfort (Lüftung, Innenraumschadstoffe, thermischer Komfort)
   

 

Passive Solarenergienutzung   Südorientierte Passivhäuser sind zugleich Solarhäuser. Nach Ausschöpfung der Effizienzpotentiale deckt die passive Nutzung der Sonneneinstrahlung, die durch die für eine ausreichende Belichtung ausgelegten Fenster hereinkommt, etwa 40% des verbleibenden Wärmeverlustes. Dafür werden Passivhaus-Fenster eingesetzt. Diese lassen mehr Sonnenwärme durch die Fenster herein, als durch sie verloren geht. Vorteilhaft ist eine Südorientierung der Hauptbelichtungsflächen und Verschattungsfreiheit. Allerdings ist die Südorientierung keine Voraussetzung um den Passivhaus-Standard erreichen zu können.
     
Komfortlüftung mit effizienter Wärmerückgewinnung   Passivhäuser werden über eine Komfortlüftung ständig mit frischer Luft versorgt. Dies geschieht genau in der Menge, die für eine gute Raumluftqualität erforderlich ist. Anforderung etwa 30 m3/h-Person. Mittels eines sehr effizienten Wärmeübertragers wird die Wärme aus der Abluft auf die einströmende Frischluft übertragen. Dabei werden die Luftströme nicht vermischt. An besonders kalten Tagen wird bei Bedarf die Zuluft noch nacherwärmt. Eine zusätzliche Vorerwärmung der Frischluft über einen Erdreich- oder Sole- Wärmetauscher ist möglich und senkt den Nachheizbedarf noch weiter.
     
Stromeffizienz     

Durch die Ausstattung mit effizienten Haushaltsgeräten, Warmwasseranschlüssen für Wasch- und Spülmaschinen, Trockenschränken sowie Stromsparlampen wird auch der Haushaltsstromverbrauch der Passivhäuser ohne Komforteinschränkungen um mehr als 50% gegenüber dem Durchschnitt im Bestand reduziert. Die gesamte Haustechnik ist höchst effizient auszuführen. So läuft z.B. die Lüftungsanlage mit besonders effizienten Gleichstrommotoren. Effiziente Haushalts- und Bürogeräte sind oft nicht teurer als durchschnittliche Geräte. Sie rechnen sich in der Regel durch die Stromkosteneinsparungen.

     
Erneuerbare Energieträger  

Der geringe Restenergiebedarf kann im Passivhaus idealerweise zu 100% durch erneuerbare Energieträger abgedeckt werden. Eine kostenoptimierte thermische Solaranlage kann etwa 40-60% des gesamten Niedertemperaturwärmebedarfs eines Passivhauses decken. Dazu sind meist 5 – 8 m² je Wohneinheit für Warmwasser und Heizung aufgrund des geringen Restenergiebedarfs ausreichend. Zur Erhöhung des Anteils der Solarstromerzeugung bietet sich im Passivhaus eine Dach- und/oder fassadenintegrierte Photovoltaikanlage an.

Der Passivhaus-Standard ist Voraussetzung für die Realisierung von kosteneffizienten Null- oder auch Plusenergiehäusern.